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Kann es beim Transport zu Unfällen kommen?

2.2.2019

Unfälle können während des Transports der Abfälle aus den Zwischenlagern bei den Atomkraftwerken zum Standort des Endlagers geschehen und damit eine Gefährdung der Umgebung darstellen.

In der Tschechischen Republik wird es ab 2050 notwendig werden, mindestens 4000 t abgebrannten Nuklearbrennstoffs zu transportieren. Es wird davon ausgegangen, dass die Transporte in den bestehenden CASTOR-Containern mit der Eisenbahn erfolgen werden.

Zur Freisetzung von radioaktiven Stoffen während eines Unfalls kommt es dann, wenn die Dichtheit der Container versagt, in etwa bei einem Brand, bei einer mechanischen Beeinträchtigung durch einen Aufprall oder einen spitzen Gegenstand.

Die Container wurden unter Bedingungen getestet, die 95% der möglichen Transportunfälle betreffen sollten. Zu den restlichen 5% an Unfällen, die die Testparameter überschreiten, kann es tatsächlich kommen, wie etwa beim Eisenbahnunglück im deutschen Elsterwerda im Jahre 1997, als nach der Entgleisung einiger mit Benzin gefüllter Kesselwagen ein Brand ausbrach, der mehr als 30 Minuten wütete und Temperaturen über 800°C erzielte.

Während der Öffentlichkeit Videofilme mit effektvollen Zusammenstößen von Zügen mit Containern gezeigt werden, um deren vollkommene Sicherheit zu illustrieren, muss man wissen, dass die geltenden Vorschriften keine Tests auf Testanlagen erfordern. Es ist zulässig, dass Tests mit verkleinerten Modellen durchgeführt werden, dass die Nachweise mit mathematischen Modellen übertragen werden oder mit Hilfe der Übertragung von Resultaten anderer, erprobter Container. Das gilt auch für die CASTOREN, die in der Tschechischen Republik für die Lagerung verwendet werden.

Das U.S. Energieministerium schätzt, dass ein schwerer Unfall bei einem Transport von abgebranntem Nuklearbrennstoff zu einer Kontamination einer Fläche von 100 km2 führen würde und die Basissanierung über ein Jahr dauern würde.

In einer politisch instabilen Welt darf auch das Risiko einer beabsichtigten Beschädigung des Transporters oder des Diebstahls und Missbrauchs des transportierten Materials nicht außer Acht gelassen werden.


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