Aktuelle Infos zu Kernkraft und Atommüll-Endlagersuche

Können die Gemeinden selbst entscheiden, ob sie das Endlager haben möchten?

30.1.2019

Nach aktueller Rechtslage haben die Gemeinden keine Mitsprache und kein Vetorecht.

Das Interesse des Staates geht stets vor und die Gemeinden und Verbände haben nur sehr geringe Möglichkeiten, für ihre berechtigten Interessen einzutreten. Der Großteil der betroffenen Gemeinden lehnt die Forderung des Staates ab, in ihrem „Hinterhof“ den hochaktiven radioaktiven Abfall zu vergraben.
Die Atommüllbehörde SÚRAO sagte zunächst zu, nur dort die Sucharbeiten fortzusetzen, wo sie die Zustimmung der Gemeinden hat, doch dann änderte sie ihre Zugangsweise und fuhr ohne Rücksicht auf die Gemeinden mit den Untersuchungsarbeiten fort.

Diese Vorgangsweise ist allerdings undemokratisch und führt zu einer noch stärkeren Verhärtung auf Seiten der Gemeinden.
So ist zum Beispiel die schwedische Methode ein gutes Beispiel dafür, wie der Staat vorgehen sollte – auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und mit einem Vetorecht. Die Gemeinden können somit jederzeit aus dem Prozess der Standortsuche ausscheiden. Schweden hat damit die These widerlegt, dass eine verpflichtende Zustimmung der Gemeinden die Endlagersuche zum Stillstand bringen würde. Im Gegenteil, das Verfahren wurde fairer und die Konflikte zwischen den Behörden und Bewohner geringer.


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