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EU-Taxonomie - Vor ihrem strahlenden Ende am 14. Dezember?

7.12.2021

Eines des komplexesten Dossiers in Brüssel gerät immer mehr ins Scheinwerferlicht. Wie so oft, spitzt sich der politische Hickhack an einer Stelle enorm zu: Atomenergie. Während Jahre an Vorbereitung und Abstimmung in einem Zirkel damit befasster relativ sachlich erledigt wurde, sprengt Atomenergie die ganze Debatte mehr denn je zuvor. Nicht nur die ganze Taxonomie als Kategorisierung nachhaltiger Wirtschaftsformen und Energieerzeugungen ist als wichtiger Teil des Green Deal gefährdet, aber wie man in Brüssel nur mehr bereits witzelt, steht und fällt die für Frankreich mit dem Ausschluss oder Aufnahme der Atomenergie gleich die ganze Union. Eventuelle Kompromisse, die angesichts der Fakten der Atomenergie schon ziemlich faul sind, war bei den Franzosen soweit noch nichts zu holen: Die Einführung einer neuen Kategorie zur Grünen dazu - als „amber“ vorgeschlagen – wird einfach abgelehnt. Grün, nichts weniger als das. Alle Hoffnung liegt nun auf den am Mittwoch anzulobenden neuen deutschen Bundeskanzler Olaf Scholz, der gleich Freitag als erstes nach Paris fährt, um unter anderem die Taxonomie zu besprechen. Montagabend wiederum sickerte ein Vorschlag des EU-Parlamentariers Pascal Canfin durch, der einer der führende Taxonomie-Verhandler des Europaparlaments ist. Dieser enthält wenig überraschend beide umstrittenen und de facto nicht klimafreundlichen und umweltfeindlichen Energieformen, Gas und Atom, nämlich: • Erdgas-Investitionen nur bis zu einem definierten Endpunkt, etwa im Jahr 2045, zulässig sein. In den regelmäßigen Überprüfungsrunden für die Taxonomie könne ab sofort alle fünf Jahre festgestellt werden, ob die Einstufung als Übergangstechnologie noch gerechtfertigt sei; • Erdgas-Investitionen nur dann als nachhaltig in diesem Sinne der Taxonomie eingestuft werden können, wenn sie nachweislich Kohle als Energielieferant ersetzten; • Erdgaskraftwerke außerdem maximal einen Klimagase-Ausstoß von maximal 270 Gramm Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro erzeugter Kilowattstunde Leistung aufweisen dürfen – allerdings verteilt über die ganze Laufzeit des Kraftwerks. So würden Investoren in die Lage versetzt, auch mit Ausstößen von 340 Gramm CO2e zu starten und diese über die Laufzeit mit deutlich geringeren Klimaabgasen in späteren Jahren auszugleichen; • Investitionen in Nuklearstromanlagen zwar keinen weiteren Bedingungen im Rahmen der Klima-Kategorien der Taxonomie unterliegen. Dafür aber müsse in der in Vorbereitung befindlichen Abfall-Taxonomie das Problem der radioaktiven Abfälle kategorisiert werden. Den Atomenergie betreffenden Nachsatz versteht soweit niemand, vielleicht eine Einteilung in nieder – und mittelaktive und hochaktive radioaktive Abfälle, um von ersteren behaupten zu können, sie seien ja gelöst.


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