Aktuelle Infos zu Kernkraft und Atommüll-Endlagersuche

Gutachten für Reform des EURATOM-Vertrags

10.5.2021

Mehr Sicherheit, strengere Haftungsregeln für AKW-Betreiber und Stopp staatlicher Subventionen für die Atomenergie.

Es geht um Reformvorschläge für den EURATOM Vertrag. Diese basieren auf einem umfassenden juristischen Gutachten, das von der deutschen Rechtsanwältin Dörte Fouquet erstellt wurde. Dabei geht es etwa um mehr Sicherheit, strengere Haftungsregeln für AKW-Beitreiber und einen Stopp staatlicher Subventionen für die Atomenergie. Das juristische Gutachten soll Rückenwind in die Debatte für strengere Regulierung der Atomkraft in Europa bringen. Das Gutachten zeigt unter anderem auf, dass der EURATOM Vertrag angepasst werden muss, um Europa vor den Gefahren der Atomkraft zu schützen und die Erneuerbaren Energien nicht länger zu benachteiligen.

Das Gutachten zeigt unter anderem auf, dass der EURATOM Vertrag angepasst werden muss, um Europa vor den Gefahren der Atomkraft zu schützen und die Erneuerbaren Energien nicht länger zu benachteiligen.

Der EURATOM Vertrag stammt aus dem Jahr 1957 und ist der einzige der Gründungsverträge aus dieser Zeit, der noch gilt. Er stammt aus einer Zeit lang vor den großen Nuklearkatastrophen in Tschernobyl oder Fukushima. Er bedenkt die Gefahren von Atomkraft nicht und benachteiligt die Erneuerbaren Energien.

Nicht nur um Europa sicherer zu machen, sondern auch im Sinne einer Sicherung der europäischen Energiezukunft braucht es dringend eine Reform des EURATOM Vertrages.

Das Gutachten wurde von der renommierten deutschen Rechtsanwältin Dörte Fouquet erstellt. Sie hat den bestehenden EURATOM Vertrag aus juristischer und politischer Sicht unter die Lupe genommen und daraus Reformvorschläge abgeleitet. Dazu zählen etwa der Ausbau des Schutzes gegen die Atomkraft durch strengere Regeln für die Sicherheit, die Stilllegung und den Rückbau von Reaktoren und die Endlagerung von radioaktiven Abfällen, die Abschaffung der Vorteile der Kernenergie gegenüber den Erneuerbaren Energien, sowie die Demokratisierung von Entscheidungsprozessen. Fouquet dazu: „Mein Gutachten zeigt auf, dass es dringend eine Anpassung des Vertrages an die heutige Zeit braucht. EURATOM muss auch klare Regeln zur Sicherheit von Atomkraftwerken, zur Stilllegung und zum Rückbau von ausgedienten Reaktoren sowie zur Endlagerung von radioaktiven Abfällen beinhalten.“

Hintergrund:
Der EURATOM-Vertrag
wurde 1957 erstellt und zählt zu jenen Verträgen, die die Basis der Europäischen Union bilden. Er hat zum Ziel, die Voraussetzungen für eine mächtige Kernindustrie in Europa zu schaffen und ermöglicht den Mitgliedsstaaten zudem, Atomkraft am strengen EU-Beihilfenrecht vorbei zu fördern. Damit verschafft er der veralteten Technologie einen unfairen Vorteil gegenüber den weit wirtschaftlicheren Erneuerbaren Energien.

Zusammengestellt von Renate Brandner-Weiß

SERVICE: Das vollständige Gutachten findet sich unter: https://www.bmk.gv.at/service/presse/gewessler/20210503_reform-euratom-Vertrag.html



per E-Mail teilen


Ökostrom AG Link
Kastnergruppe Link
Sonnentor Link
APV Link

IMPRESSUM    |    DATENSCHUTZ