Aktuelle Infos zu Kernkraft und Atommüll-Endlagersuche

Standortauswahlgesetz und Atommüll-Endlagersuche in Deutschland

12.11.2019


Aktueller Stand aus Sicht des Vorhabensträgers BGE

Austausch mit der Öffentlichkeit über laufende Arbeiten im Standortauswahlverfahren in Deutschland, das war der Titel unter dem Steffen Kanitz, der Geschäftsführer von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zum Verfahren der Atommüll-Endlagersuche in Deutschland beim Workshop in Pilsen berichtete.

Die BGE wurde 2017 gegründet und bzgl. Vorgeschichte zur deutschen Standortsuche sind jedenfalls zu erwähnen: lange Festlegung auf Gorleben, Gorleben- Untersuchungs-ausschuss 2010-2013, Fukushima 2011, Atomausstieg bis 2022, StandAG und Endlagerkommission zur Überprüfung mit Empfehlungen an den Bundestag.

Die Endlagerkommission wurde 2014 eingesetzt und legte am 28. Juni 2016 ihren Abschlussbericht vor, der 684 Seiten umfasst. Die Kommission bestand aus 34 Mitgliedern:

zwei Vorsitzende, acht Vertreter der Wissenschaft, acht Vertreter gesellschaftlicher Gruppen, acht Mitglieder des Bundestags und acht Vertreter der Landesregierungen.

Die Endlagerkommission wurde berufen, um Verfahren für den Neustart der Endlagersuche zu entwerfen und darüber zu beraten, wie die Bevölkerung in den Prozess eingezogen und daran beteiligt werden kann. Zudem legte sie Vorschläge für geologische Kriterien vor.

Die Sitzungen der Endlagerkommission waren öffentlich und wurden im Internet live übertragen. Sie sind unter www.bundestag.de/endlager archiv/ abrufbar.

Der Bericht enthält den Endlagerkonsens, der schließlich zum Standortauswahlgesetz des Jahres 2017 (StandAG) führte. Auf dessen Grundlage sucht die BGE nun den Standort für ein Endlager in Deutschland.

Ausgehend von der neuen Zuständigkeit und Ordnung der Akteure wurde beschlossen, die Finanzierung der Endlagerung inkl. der Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber in Höhe von 17 Mr. Euro plus einem Risikoaufschlag von 7 Mrd. Euro an den Bund zu übergeben.

Die BGE hat vier Aufgaben:

  1. Endlager Konrad (schwach- und mittelradioaktiv, 300.000 qm, 800-1000 m Tiefe, Eisenerzbergwerk)
  2. Endlager Morsleben (ehem. DDR, wird stillgelegt) Aufgabe ist Nachweis für Bauwerk mit 10.000 Jahren Haltbarkeit zu erbringen
  3. Schachtanlage Asse II, pro Tag rund 12-13 qm Wasser …, Aufgabe ist neues Bergwerk neben dem alten, Umverpacken und Einlagern
  4. Standortauswahl für Endlager

Der Endbericht der Endlagerkommission brachte mehr gegenseitiges Verständnis. Ohne Beteiligung der BürgerInnen wird das Verfahren nicht gut gehen, aber Beteiligung kann man nicht erzwingen.

Es gibt keine Vorfestlegung („weiße D-Karte als Basis), bei Regionen mit wenig Infos bisher, Vorschlag für Untersuchung. Mögliche Wirtsgesteine sind Salz, Ton und kristallin und die tiefengeologische Lagerung wird als bestmögliche gesehen, inkl. Rückholbarkeit während Betrieb und Bergbarkeit für 500 Jahre nach Verschluss des Bergwerkes.

Transparenz und Fehlerfreundlichkeit sind wichtige Aspekte in allen 3 Phasen für die Endlagersuche: - Aktuell erste Phase, Aktenstudium, Daten, Auswertung von Kriterien - In Phase 2 übertägige Erkundung, Bohren, Seismik … - In Phase 3 stärker in Tiefe, untertägige Erkundung Bis 2031 ambitionierter Zeitplan, aber Zwischenlager sind nur für bestimmte Zeit genehmigt; andere Stimmen sagen: großer Zeitdruck, eher Information als Mitbestimmung, z.T. nicht vollständig geregelt, wie Stellungnahmen berücksichtigt werden müssen.

Die Mindestanforderungen an alle Gesteine sind mind. 300 m tief, mind 100 m mächtig und 10-20 qkm Fläche, weiter berücksichtigt werden z.B. geowissenschaftliche Abwägungskriterien wie z.B Temperaturverträglichkeit, Absorption, ohne spröd zu werden, Gasbildung Ausschluss: keine alten Bergwerke, keine aktiven Störungszonen, kein Vulkanismus, Aufstiegsrate mit weniger als 1 mm pro Jahr Wichtige Behörde: Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit – BfE (www.bfe.bund.de)

Es gibt Fachkonferenzen und in den nächsten Jahren dann in den Standortregionen Regionalkonferenzen mit VertreterInnen aus Gebietskörperschaften und individuellen BürgerInnen. Die Regionalkonferenzen bekommen Geschäftsstelle, Budget und Recht auf Nachprüfung der BGE-Vorschläge. Sie tagen bis die Auswahl fertig ist oder der Standort nicht mehr mit drin ist. Hinweis aus Publikum: Strategische Umweltprüfung (SUP) wie in Finnland oder der Schweiz fehlt. In der Diskussion wird angemerkt, dass es keine Definition für „grenznah“ gibt, besser wäre grenzüberschreitend und zwar soweit Betroffenheit sein könnte.

Download Präsentation (zweisprachig, de-cz)

Der Vortrag fand im Rahmen des Workshops „Grenzüberschreitende Aspekte der Endlagersuche in Deutschland und Tschechien“ statt und war Teil einer ganztägigen Veranstaltung der Universitäten Passau und Pilsen am 25.10.2019 in Pilsen.

Mehr zum Projekt: http://www.ird.uni-passau.de/team/prof-dr-urs-kramer/interreg-v-projekt/


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